Mit der am 16. Juni im Ministerrat beschlossenen Regierungsvorlage, 684 BlgNR 25. GP , wurde insb im ertragsteuerlichen Bereich der Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in einigen Punkten Rechnung getragen. Eine weitere Entschärfung könnte das EStG noch im Zuge der Verhandlung am 30. Juni im Finanzausschuss erfahren. Im GrEStG wurde jedoch für Schenken/Erben/Betriebsübergang neben einer Begünstigung bei geringer Gegenleistung im Familienverband auch eine Verteuerung durch Zusammenrechnung auf Geberseite verankert.