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Einbeziehung der Grundbuchsgebühr in die Selbstberechnungserklärung der Grunderwerbsteuer

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2015/508ÖStZ 2015, 376 Heft 13 v. 1.7.2015

Mit dieser Änderung der Grundbuchsgebührenverordnung (GGV, BGBl II 2015/157) wird die gemeinsame Entrichtung der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr im Grundbuch beim zuständigen Finanzamt mit 1. 7. 2015 wieder eingeführt. Die gesetzlichen Grundlagen wurden durch die GGN 2014 und GrEStG-Novelle 2014 (ÖStZ 2014/406) geschaffen.

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