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Sind "Negativzinsen" Zinsen oder Aufwand? (Beiser, SWK 11/2015, S. 536)

Artikelrundschau April 2015 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/476ÖStZ 2015, 367 Heft 12 v. 15.6.2015

Negativzinsen seien nach Peyerl als negative Einkünfte aus der Überlassung von Kapital zu qualifizieren und zum Verlustausgleich mit positiven Einkünften aus Zinseinnahmen, realisierten Wertsteigerungen und Derivaten zuzulassen. Beiser untersucht diese Auffassung anhand von drei Beispielen und sucht eine systemkonsistente Lösung.

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