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Deutsche Entstrickungsbesteuerung verstößt nicht gegen EU-Recht

Info aktuellRechtsprechungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2015/467ÖStZ 2015, 343 Heft 12 v. 15.6.2015

Es ist mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn für den Fall des Wirtschaftsguttransfers von einer inländischen auf eine ausländische Betriebsstätte desselben Unternehmens die damit verbundenen stillen Reserven schon im Überführungszeitpunkt - und nicht erst bei tatsächlicher Realisierung - vom Herkunftsmitgliedstaat (hier: Deutschland) aufgedeckt und besteuert werden, sofern diese Sicherungsmaßnahme durch eine auf 5 bzw 10 Jahre gestaffelte Erhebung abgemildert wird:

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