KStG 1988: § 24
VwGH 27. 11. 2014, 2012/15/0002
Es liegt in der Hand der Vertragsparteien eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), bis zu welchem Ausmaß sie das Ziel zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen verwirklichen wollen (vgl VwGH 20. 4. 1999, 99/14/0012). Beispielsweise wird im OECD-Musterkommentar (2010) festgehalten, dass manche Staaten die Möglichkeit eines Vortrags nicht verbrauchter Steueranrechnungsbeträge in Erwägung ziehen oder sogar umgesetzt haben (Art 23 B Rz 66), es besteht diesbezüglich aber weder eine einheitliche Staatenpraxis noch eine aus dem Abkommen resultierende Verpflichtung.