Gerichtsverfahren dauern regelmäßig lange, womit die Gefahr bestehe, dass entsprechende Mittel, die zur Abdeckung der Abgaben dienen, bis zur Verurteilung nicht mehr vorhanden sind. Im Erkenntnis vom 16. 12. 2014, Ro 2014/16/0070, 0071, habe sich der VwGH mit der Zulässigkeit eines Sicherstellungsauftrags gegenüber einem potenziell Haftenden auseinandergesetzt.