In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen seien im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen veröffentlicht worden, die als Orientierung für die (Arbeitnehmer-)Veranlagung dienen können. Moser bietet in seinem Überblick eine Auswahl dieser Entscheidungen.