Inhaltlich gäbe es im 2. LStR-Wartungserlass einige interessante Punkte, so etwa eine Änderung der bisherigen Rechtsansicht bezüglich der Arbeitnehmerkostenbeiträge bei Kfz-Sachbezügen. Diese Änderung hinterfragt der Autor kritisch.
Inhaltlich gäbe es im 2. LStR-Wartungserlass einige interessante Punkte, so etwa eine Änderung der bisherigen Rechtsansicht bezüglich der Arbeitnehmerkostenbeiträge bei Kfz-Sachbezügen. Diese Änderung hinterfragt der Autor kritisch.