Das Fachgutachten KFS PE 21 sei im September 2014 neu gefasst worden. Der gegenüber der alten Fassung geänderte Titel des Fachgutachtens "Zu ausgewählten Fragen bei der Tätigkeit als Stiftungsprüfer" berücksichtige die gesamte Tätigkeit des Stiftungsprüfers, der zusätzliche Pflichten und Rechte im Vergleich zu einem Abschlussprüfer bei einer Pflichtprüfung nach UGB habe. Hörmanseder habe in ihrem Artikel in RWZ 2/2015, 56 ff, die Tätigkeiten des Stiftungsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses von Privatstiftungen in diesem neu gefassten Fachgutachten dargestellt. Im Artikel werden die sonstigen Tätigkeiten des Organs Stiftungsprüfer unter dem Blickwinkel der Beauftragung, der Unabhängigkeit und des Vertrags mit dem Stiftungsvorstand erläutert.