Die Umsetzung des RÄG 2014 sei aufgrund der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU unionsrechtlich geboten gewesen und stelle die umfassendste Reform der Bestimmungen über die Rechnungslegung seit dem RLG 1990 dar. Wegen des Grundsatzes der Maßgeblichkeit habe das RÄG 2014 auch umfangreiche Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung und die Steuerbilanz, die im Beitrag analysiert werden. Weiters wird aufgezeigt, ob die Rechtslage dem Ziel der "Einheitsbilanz" - der Harmonierung von Steuer- und Unternehmensbilanz - nähergekommen ist.