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Verbindlichkeiten und Rückstellungen nach dem RÄG 2014 (G. Mayr, RdW 2015/185, S. 189)

Artikelrundschau März 2015 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/412ÖStZ 2015, 307 Heft 10 v. 15.5.2015

Das RÄG 2014 regle die Bewertung von Schulden in § 211 UGB neu. Dabei werde ua der "Erfüllungsbetrag" als Bewertungsmaßstab vorgesehen. Für die Praxis würden sich daraus wichtige Konsequenzen wie etwa bei der gerade aktuellen Frage der Berücksichtigung von Wechselkursänderungen bei Fremdwährungsverbindlichkeiten ergeben. Zudem beleuchtet der Beitrag die strittige Frage der Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten.

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