Das RÄG 2014 bringe nicht nur wesentliche Änderungen im Bereich der Bewertungsvorschriften mit sich (siehe dazu Teil 1 in ÖStZ 2015/209, S. 153), sondern auch Neuerungen bei den Ausweisvorschriften der §§ 221 bis 243b UGB. Insb werde die neue Größenklasse der "Kleinstkapitalgesellschaften" eingeführt, das Wahlrecht zur Darstellung der Laufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang entfalle, die Anhangangaben seien neu kodifiziert und eine Berichtspflicht über Zahlungen an staatliche Stellen sei eingeführt worden.