Kursverluste aus Fremdwährungskrediten stünden mit Einkünften aus privater Grundstücksveräußerung nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang.
Kursverluste aus Fremdwährungskrediten stünden mit Einkünften aus privater Grundstücksveräußerung nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang.