Optionsprämien im Zusammenhang mit einem Fremdwährungskredit seien bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abzugsfähig.
Optionsprämien im Zusammenhang mit einem Fremdwährungskredit seien bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abzugsfähig.