Wertpapierdepotinhaber erhalten im März 2015 von ihrer Depotbank die Jahresbescheinigung für 2014 zur Durchführung des Verlustausgleichs und als Nachweis gegenüber dem Finanzamt für die durch die Depotbank durchgeführte Verlustverrechnung. Der Autor erläutert, wozu diese Bescheinigung zu verwenden ist.