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Außergewöhnliche Belastung, Auslandsschuljahr als auswärtige Berufsausbildung

JudikaturÖStZ 2014/357ÖStZ 2014, 235 Heft 9 v. 2.5.2014

EStG 1988: § 34 Abs 8

VwGH 30. 1. 2014, 2012/15/0037

Nach den Gesetzesmaterialien zum § 25 Abs 9 Schulunterrichtsgesetz idF BGBl 1996/767, geht der Schulgesetzgeber von einem eigenständigen Ausbildungswert eines begrenzten Auslandsschulbesuchs in Hinblick auf das Ziel der Verstärkung der Fremdsprachenkompetenz aus, der unabhängig von einem inländischen Fremdsprachenunterricht besteht. Im Ausmaß des von § 25 Abs 9 Schulunterrichtsgesetz geförderten Auslandsschulbesuchs ist jedenfalls auch iSd § 34 Abs 8 EStG davon auszugehen, dass "im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht", die einem fremdsprachigen Auslandsschulbesuch gleichwertig wäre. Demnach sind die diesbezüglichen Aufwendungen (eines Auslandsschuljahres an einer Highschool in Kapstadt, Südafrika, die als 6. AHS-Schulstufe anerkannt wurde) als außergewöhnliche Belastung mit dem Pauschbetrag nach § 34 Abs 8 EStG steuerlich zu berücksichtigen.

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