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Wohnungseigentumsgemeinschaften, Steuersatz für Wärmelieferung (Abgrenzung der Heizkosten)

JudikaturÖStZ 2014/305ÖStZ 2014, 206 Heft 8 v. 16.4.2014

UStG 1994: § 10 Abs 2 Z 4 lit d

VwGH 29. 1. 2014, 2009/13/0220

Die in § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG vorgesehene Ausnahme vom ermäßigten Steuersatz für Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften an Mieter/Eigentümer, die Wärme als Nebenleistung beziehen, soll umsatzsteuerrechtlich eine Gleichstellung mit jenen Personen erreichen, die individuell für die Beheizung sorgen müssen.

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