UStG 1994: § 10 Abs 2 Z 4 lit d
VwGH 29. 1. 2014, 2009/13/0220
Die in § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG vorgesehene Ausnahme vom ermäßigten Steuersatz für Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften an Mieter/Eigentümer, die Wärme als Nebenleistung beziehen, soll umsatzsteuerrechtlich eine Gleichstellung mit jenen Personen erreichen, die individuell für die Beheizung sorgen müssen.