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Betrieb gewerblicher Art, Voraussetzungen, Kinderhort, Bagatellgrenze

JudikaturÖStZ 2014/304ÖStZ 2014, 206 Heft 8 v. 16.4.2014

UStG 1994: § 2 Abs 3 (§ 12 Abs 1)

VwGH 29. 1. 2014, 2010/13/0006

Durch den Betrieb eines "Kinderhorts" zur Nachmittagsbetreuung von Kindern im Volksschulgebäude wird die Gemeinde nicht hoheitlich tätig (auch wenn der Hortbetrieb allgemein zugänglich ist). Liegt eine klare zeitliche Abgrenzung zum Hoheitsbetrieb der Volksschule vor, stellt sich die Frage des Überwiegens iS eines sog "Mischbetriebs" nicht (vgl VwGH 24. 4. 1980, 2730/77, betr Hallenbad).

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