(Endfellner, ecolex 10/2014, S. 901)
Ein Schriftstück bedürfe einer handschriftlichen Unterzeichnung oder einer mechanischen Unterschrift, um sich zur Urkunde zu erheben und die Rechtsgeschäftsgebühr auszulösen. Ist eine Paraphe eine handschriftliche Unterzeichnung? Ist eine automatisch hinzugefügte E-Mail-Signatur eine mechanische Unterschrift?