(Prodinger/Hacksteiner, SWK 28/2014, S. 1220)
Das GrEStG habe vor der Novelle 20141 an die Gegenleistung angeknüpft. Beim Regelfall eines Grundstückskaufs sei daher der Kaufpreis Steuerbemessungsgrundlage gewesen. Nach der Neuregelung sei mindestens der gemeine Wert anzusetzen. Fraglich sei, ob dies zu nicht sachgerechten Ergebnissen führe.