EStG 1988: § 4 Abs 1 (§ 5)
VwGH 24. 4. 2014, 2013/15/0235
Wird eine langfristig unter Leistung einer Mietvorauszahlung (einem Tankstellenbetreiber) vermietete Liegenschaft von einer GmbH verkauft, wobei dem Käufer die Mietvorauszahlung nicht weiterzugeben ist, handelt es sich im Ergebnis um den Verkauf einer um die Mietbelastung wertgeminderten Liegenschaft (wobei dies auch in einer entsprechenden Kaufpreisminderung berücksichtigt wurde, vgl idS auch VwGH 31. 3. 2011, 2007/15/0158). In wirtschaftlicher Betrachtung ist daher davon auszugehen, dass sich die GmbH durch dieses Verkaufsgeschäft ihrer Verpflichtung gegenüber dem Bestandnehmer entledigt hat. Im Hinblick auf diesen - in wirtschaftlicher Betrachtung gegebenen - Wegfall der Verpflichtung war eine bei der GmbH betreffend die Bestandzinsvorauszahlungen gebildete passive Rechnungsabgrenzungspost nicht mehr weiterzuführen, sondern im Jahr des Verkaufs gewinnerhöhend aufzulösen.