Die Frage, ob und inwieweit das VwGH-Erk vom 25. 4. 2013, 2010/15/0107 (betr kleine Tierzucht) auch für die verlustträchtige kleine Vermietung gilt, hatte das BFG in gleich drei Fällen zu beurteilen. Zusammenfassend vermag der Feldkircher Senat die Auffassung des Finanzamts nicht zu teilen, dass § 2 Abs 5 Z 2 UStG (Liebhaberei) immer bzw ungeachtet der konkreten Ausgestaltung eines Falls eine EU-rechtskonforme, sohin taugliche Rechtsgrundlage dafür darstellt, aus letztlich rein