(Paterno, SWK 31/2013, S. 1366)
Aufgrund der erheblichen praktischen Bedeutung von Konzernstrukturen mit Holdings an der Spitze geht die Autorin der Frage nach, ob geschäftsleitende Holdings Organträger einer Organschaft sein können. Dies sei eindeutig zu bejahen: Aus der VwGH-Rsp lasse sich kein genereller Ausschluss der wirtschaftlichen Eingliederung in das Unternehmen von geschäftsleitenden Holdings ableiten.