Jüngst beschäftigte sich der VwGH mit dem Thema der Gesamtleistung und deren umsatzsteuerrechtlich relevanter Zusammensetzung. Er gab der Verpflegung auf einer Schiffsreise den Charakter als Nebenleistung zur Beförderung.
Jüngst beschäftigte sich der VwGH mit dem Thema der Gesamtleistung und deren umsatzsteuerrechtlich relevanter Zusammensetzung. Er gab der Verpflegung auf einer Schiffsreise den Charakter als Nebenleistung zur Beförderung.