Das BMF hat seine Erstinformation vom 10. 12. 2013, ÖStZ 2013/1022, zum Steuerabkommen mit der Schweiz aufgehoben und durch eine aktualisierte Version ersetzt. In diese ist nun auch das Steuerabkommen mit Liechtenstein einbezogen und wird als inhaltliche Neuerung auf den Fall eingegangen, dass die schweizerischen bzw liechtensteinischen Banken die Abgeltungsbesteuerung in Form der anonymen Einmalzahlung nicht korrekt abgewickelt haben.