(Stefaner, GES 6/2014, S. 304)
Nach dem VwGH würden auch originäre Erwerbe von Anteilen durch Gründungseinlagen Erwerbe mittels Einzelrechtsnachfolge darstellen. Sie könnten daher bei späteren Umwandlungen als vorgelagerte Anteilserwerbe gem § 10 Z 1 lit c UmgrStG zum Untergang von Verlustvorträgen aus älteren Perioden führen (vgl VwGH 27. 2. 2014, 2010/15/0015).