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Der Begriff "Zinsen" gem § 11 Abs. 1 Z 4 KStG

ArtikelrundschauKörperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineÖStZ 2014/754ÖStZ 2014, 470 Heft 18 v. 17.9.2014

(Lehner, GES 6/2014, S. 299)

Der Begriff "Zinsen" iSd § 11 Abs 1 Z 4 KStG umfasse Entgelt für die Überlassung von Kapital. Betrieblich veranlasste Bereitstellungsgebühren seien bei Inanspruchnahme des Kredites für die Anschaffung von Kapitalanteilen iSd § 10 KStG daher gem § 11 Abs 1 Z 4 KStG als Betriebsausgaben abziehbar (vgl VwGH 27. 2. 2014, 2011/15/0199).

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