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Kommunalsteuerpflicht kraft Rechtsform, ausgegliederter Rechtsträger einer KöR

JudikaturÖStZ 2014/681ÖStZ 2014, 410 Heft 15 und 16 v. 12.8.2014

KommStG 1993: § 2 lit c, § 3 Abs 1

VwGH 26. 3. 2014, Ro 2014/13/0017

Nach § 2 lit c KommStG idF Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142, sind Dienstnehmer ua auch Personen, die seitens einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) einem ausgegliederten Rechtsträger zur Dienstleistung zugewiesen werden.

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