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Abgabenhinterziehung bei einer Privatstiftung, verlängerte Verjährungsfrist

JudikaturÖStZ 2014/679ÖStZ 2014, 410 Heft 15 und 16 v. 12.8.2014

BAO: § 207 Abs 2 (FinStrG: § 33 Abs 1)

VwGH 27. 2. 2014, 2012/15/0168

Dem Vorstand einer Privatstiftung treffen über die bloße Weiterleitung von Unterlagen an die Steuerberatungskanzlei hinausgehende Pflichten hinsichtlich der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten. So zählen die Rechnungslegung (§ 18 PSG) und die Führung der Bücher der Privatstiftung "zu den Kernzuständigkeiten des Stiftungsvorstands nach PSG", wobei ihm auch die Einhaltung aller abgabenrechtlicher Bestimmungen obliegt (vgl Arnold, PSG3 § 17 Rz 43, 47).

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