BAO: § 207 Abs 2 (FinStrG: § 33 Abs 1)
VwGH 27. 2. 2014, 2012/15/0168
Dem Vorstand einer Privatstiftung treffen über die bloße Weiterleitung von Unterlagen an die Steuerberatungskanzlei hinausgehende Pflichten hinsichtlich der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten. So zählen die Rechnungslegung (§ 18 PSG) und die Führung der Bücher der Privatstiftung "zu den Kernzuständigkeiten des Stiftungsvorstands nach PSG", wobei ihm auch die Einhaltung aller abgabenrechtlicher Bestimmungen obliegt (vgl Arnold, PSG3 § 17 Rz 43, 47).