(Schörghofer/Krausler, GesRZ 3/2014, S. 168)
Mit dem AbgÄG 2014 hat der Gesetzgeber auch die durch das GesRÄG 2013 erfolgte Senkung des Mindeststammkapitals der GmbH wieder rückgängig gemacht. Erleichterung für Gründer soll stattdessen die neue, sog Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG bringen. Dieser neuen Bestimmung widmet sich der Beitrag.