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Gesellschafteränderung bei einer gründungsprivilegierten GmbH

ArtikelrundschauGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungÖStZ 2014/667ÖStZ 2014, 408 Heft 15 und 16 v. 12.8.2014

(Birnbauer, GES 5/2014, S.244)

Bei der Abtretung eines Geschäftsanteils einer gründungsprivilegierten GmbH sei zu beachten, dass im notariellen Abtretungsvertrag (§ 76 Abs 2 GmbHG) sowie beim Eintragungsbegehren (§ 5 Z 6 FBG) neben der Höhe der (übertragenen) übernommenen Stammeinlage auch die Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlage anzuführen sei.

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