Die virtuelle Währung Bitcoin sorgt seit Längerem wiederholt für Schlagzeilen in der Tagespresse und erfreut sich auch in Österreich immer größerer Beliebtheit und das nicht nur im Rahmen von Online-Computerspielen und Second-Life-Applications. So kann man etwa das über einen Lieferservice bestellte Abendessen mittlerweile genauso mit Bitcoin bezahlen, wie man über große Versandhändler Bücher (und nicht nur E-Books) gegen Bitcoins tauschen kann. Zwar sind es in Österreich noch wenige Firmen, die die digitalen Münzen annehmen; dafür trifft man auf sie an ganz unerwarteten Orten wie zum Beispiel in der auf 2.718 Metern gelegenen Rojacherhütte1 in Salzburg. Aus den Charakteristika von Bitcoin, so können diese etwa durch so genanntes Mining selbst erzeugt werden, und deren zunehmender Verwendung als Tauschmittel und als Spekulationsobjekt, ergeben sich aktuelle Fragestellungen über deren Behandlung im österreichischen Abgabenrecht. Der nachfolgende Beitrag versucht eine erste Einordnung von Bitcoin in das österreichische Ertragsteuerrecht vorzunehmen.