Im Lichte der Diskussion über eine allfällig verfassungswidrige Versagung der Abzugsfähigkeit von Managergehältern beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit der Kompetenz des (seit 1. 1. 2014 bestehenden) Bundesfinanzgerichts (BFG), Normenprüfungsanträge an den VfGH zu stellen.