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Maßgeblichkeit des Urkundeninhalts im Gebührengesetz: Schleichwege aus der Fiskalklausel

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGÖStZ 2014/552ÖStZ 2014, 337 Heft 13 v. 8.7.2014

(Endfellner, ecolex 5/2014, S. 466)

Das Gebührengesetz besteuert die Urkundenerrichtung bestimmter entgeltlicher Rechtsgeschäfte. Maßgeblich für die Gebührenpflicht ist der Inhalt der Urkunde. Nur ausnahmsweise ist ein Gegenbeweis möglich.

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