(Endfellner, ecolex 5/2014, S. 466)
Das Gebührengesetz besteuert die Urkundenerrichtung bestimmter entgeltlicher Rechtsgeschäfte. Maßgeblich für die Gebührenpflicht ist der Inhalt der Urkunde. Nur ausnahmsweise ist ein Gegenbeweis möglich.
(Endfellner, ecolex 5/2014, S. 466)
Das Gebührengesetz besteuert die Urkundenerrichtung bestimmter entgeltlicher Rechtsgeschäfte. Maßgeblich für die Gebührenpflicht ist der Inhalt der Urkunde. Nur ausnahmsweise ist ein Gegenbeweis möglich.