(Moser, BFGjournal 5/2014, S. 194)
§ 38 UGB sieht eine komplexe Einzelrechtsnachfolge bei Unternehmensübergängen vor. Insb gehen im Rahmen eines als Asset Deal gestalteten Unternehmensübergangs auch Forderungen, die Teil des Unternehmens sind, ex lege auf den Erwerber über. Vielfach werden allerdings darüber hinausgehende Vertragswerke errichtet, die im gegenständlichen Fall eine Zessionsgebühr auslösten.