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Die Mitwirkung von Sachverständigen im Verwaltungsverfahren

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2014/537ÖStZ 2014, 336 Heft 13 v. 8.7.2014

(Pürgy, ÖJZ 9/2014, S. 389)

Den Verwaltungsgerichten erster Instanz kommt die Befugnis zur Tatsachenkognition zu. Der mit der Überprüfung und Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts häufig einhergehende Bedarf an nichtjuristischer Expertise führt zur Frage, welche Sachverständigen die neuen Verwaltungsgerichte heranziehen dürfen.

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