Das BMF hat eine weitere Information zur neuen Grundstücksbesteuerung in Frage und Antwort (siehe auch schon die BMF-Info vom 3. 9. 2012, ÖStZ 2012/811) in der Findok veröffentlicht. In das 56-seitige Schreiben, das ua Lösungen zur Hauptwohnsitzbefreiung oder vermögensverwaltenden Personengesellschaft enthält, haben auch die an die zentrale Auskunftsstelle ImmoESt herangetragenen Fälle Eingang gefunden. Da die zum Teil sehr komplexen gesetzlichen Bestimmungen mit dem 1. StabG 2012 und dem AbgÄG 2012 zu vermehrten Anfragen von Parteienvertretern bei den Wohnsitz- und Lagefinanzämtern geführt hatten, war vom BMF für Rechtsanwälte und Notare eine zeitlich befristete Auskunftsstelle für rechtliche Fragen zur Immobilienertragsteuer von 1. 6. bis 31. 12. 2013 eingerichtet worden. Info des BMF 28. 5. 2014, BMF-010203/0151-VI/6/2014.