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Die wesentlichsten Änderungen bei der Grunderwerbsteuer ab 1. Juni 2014

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2014/449ÖStZ 2014, 293 Heft 12 v. 20.6.2014

Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die Änderungen bei Grundstückserwerben gegeben, bei denen die Steuerschuld (siehe dazu Punkt 6) ab dem 1. Juni 2014 entsteht. Die Details können dem BGBl I 2014/36 entnommen werden.

1. Die Bemessungsgrundlage (§ 4 GrEStG) und der Steuersatz (§ 7 GrEStG) sind davon abhängig, ob ein Erwerb im Familienverband stattfindet oder außerhalb desselben.

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