(Schoditsch, ecolex 4/2014, S. 383)
Zum 1. 1. 2014 sei mit der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit die wohl bedeutendste Verfassungsreform der Zweiten Republik in Kraft getreten. Nun beschäftigten die neuen Verwaltungsgerichte erstmals auch den VfGH, der sich im Erk vom 10. 12. 2013, G 46/2013 mit den Grundsätzen der Geschäftsverteilung an den neuen Verwaltungsgerichten auseinanderzusetzen hatte.