(Renner, SWK 11/2014, S. 577)
Der VwGH vom 21. 11. 2013, 2011/15/0122, habe gleichsam Regeln aufgestellt, an denen sich eine letztinstanzliche Entscheidung (Erkenntnis) zu orientieren habe. Demnach sei die Begründung in Sachverhalt, Beweiswürdigung und rechtliche Subsumtion zu trennen.