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Bescheidbehebung, kein Antragsrecht der Partei

JudikaturÖStZ 2013/335ÖStZ 2013, 180 Heft 8 v. 24.4.2013

BAO: § 300 Abs 1

VwGH 22. 11. 2012, 2012/15/0193

Nach § 300 Abs 1 BAO idF BGBl I 2009/20 können zwar Abgabenbehörden einen von ihnen selbst erlassenen, beim VwGH oder VfGH mit Beschwerde angefochtenen Bescheid aufheben, ein Antragsrecht der Partei auf eine solche Aufhebung nach § 300 BAO besteht allerdings nicht (der UFS hätte damit über den Antrag auf Aufhebung der Berufungsentscheidung auch nicht materiell absprechen müssen).

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