BAO: § 300 Abs 1
VwGH 22. 11. 2012, 2012/15/0193
Nach § 300 Abs 1 BAO idF BGBl I 2009/20 können zwar Abgabenbehörden einen von ihnen selbst erlassenen, beim VwGH oder VfGH mit Beschwerde angefochtenen Bescheid aufheben, ein Antragsrecht der Partei auf eine solche Aufhebung nach § 300 BAO besteht allerdings nicht (der UFS hätte damit über den Antrag auf Aufhebung der Berufungsentscheidung auch nicht materiell absprechen müssen).