vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Liquidationsbesteuerung vor Erfüllung eines Auflösungstatbestands

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2013/308ÖStZ 2013, 172 Heft 8 v. 24.4.2013

Als Liquidationsgewinn zu erfassen sind laut einer aktuellen Senatsentscheidung des UFS Wien nur Gewinne, die aufgrund einer nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften als solche vor sich gehenden Liquidation entstehen, und nicht auch Gewinne aus einer bloß "wirtschaftlichen bzw stillen Liquidation". Der Berufung einer GmbH (mit abweichendem Wirtschaftsjahr 1. 12.-30. 11.), die bereits vor dem Generalversammlungsbeschluss vom 23. 11. 2010 betreffend Beginn der Liquidation am 1. 12. 2010 keine werbende Tätigkeit mehr ausgeübt und mit der Versilberung des Gesellschaftsvermögens begonnen hat, gegen den Körperschaftsteuerbescheid für das Geschäftsjahr 2009/2010 war somit kein Erfolg beschieden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte