Ziel des am 23. April 2013 vom BMF versendeten Ministerialentwurfs zur Änderung des EStG 1988 und des InvFG 2011 ist vor allem die Steigerung der Attraktivität des Zukunftsvorsorgeprodukts gemäß §§ 108g ff EStG. Eckpunkte der Reform sind die Beibehaltung der Kapitalgarantie, höhere Transparenz für die Kunden hinsichtlich der Kosten, der Veranlagungsstrategie und der Berechnungsgrundlagen sowie die Flexibilisierung der Veranlagungsbestimmungen. Die gesetzlichen Vorgaben für die Veranlagung der Produkte der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sollen an die volatiler gewordene Kapitalmarktsituation angepasst werden. Das betrifft einerseits die vorgeschriebene Mindestaktienquote, die durch eine Bandbreitenregelung flexibler ausgestaltet wird. Andererseits werden die Investitionsmöglichkeiten hinsichtlich der zugelassenen Börsen erweitert.