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Unfallkosten auf Weg zur Arbeitsstätte, unabhängig von Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels abziehbar

JudikaturÖStZ 2013/294ÖStZ 2013, 163 Heft 7 v. 5.4.2013

EStG 1988: § 16 Abs 1 und 6

VwGH 19. 12. 2012, 2009/13/0015

Dass es zur Abgrenzung des sog "kleinen" Pendlerpauschale vom "großen" nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG auch auf die Zumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln ankommt, bedeutet nicht, dass ein auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erlittener Verkehrsunfall deshalb nicht als Werbungskosten nach § 16 Abs 1 EStG Berücksichtigung finden könnte, weil für diese Fahrt (zwischen St. Pölten und Wien) die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar gewesen wäre.

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