Am 20. März 2013 wurde vom Nationalrat auch eine land- und forstwirtschaftliche Betriebe betreffende Novelle zum UStG und BewG beschlossen, der ein Initiativantrag vom 27. Februar 2013 (2234/A 24. GP) zu Grunde liegt. Mit den Änderungen erfolgt eine Aktualisierung von Vieheinheiten in § 30 Abs 7 BewG und eine - wie folgt - begründete Fristverlängerung in § 28 Abs 39 Z 4 UStG: