Das Steuerabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein, siehe schon Jirousek in ÖStZ 2013/129, umfasst im Unterschied zu jenem mit der Schweiz auch Kapitalvermögen, das von Treuhändern für Österreicher in liechtensteinischen Stiftungen oder Trusts weltweit verwaltet wird (nach dem Abkommen unterliegen künftig Zuwendungen an gegenüber der österreichischen Finanzverwaltung offengelegte intransparente FL-Vermögensstrukturen einer Stiftungseingangssteuer von 5 % bzw 7,5 % und Zuwendungen an anonyme intransparente FL-Vermögensstrukturen einer speziellen Eingangssteuer von 7,5 % bzw 10 %).