Die Körperschaftsteuerrichtlinien waren zuletzt mit dem Erlass BMF-010216/0016-VI/6/2010 vom 6. 4. 2010 gewartet worden. Insbesondere die gesetzlichen Änderungen durch das AbgÄG 2010, BBG 2011, AbgÄG 2011, BBG 2012, 1. StabG 2012 sowie das AbgÄG 2012 haben nun eine grundlegende Überarbeitung der KStR notwendig gemacht. In deren Rahmen wurde auch der bisherige Aufbau der KStR neu strukturiert und insgesamt übersichtlicher gestaltet. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit hat das BMF die KStR neu verlautbart; sie treten an die Stelle der KStR 2001. Aus der von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten Entsprechungstabelle zu den KStR 2001 ergibt sich, dass von den 1609 Randzahlen der KStR 2013 folgende neu sind: