Im Erkenntnis vom 18. Oktober 2012, 2009/15/0214, beschäftigte sich der Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall der Verschmelzung des einzigen Gruppenmitglieds mit seinem Gruppenträger vor Erreichen der Mindestbestandsdauer von drei Jahren. Der vorliegende Beitrag schildert die möglichen Auslegungshypothesen und die Gründe für den Lösungsweg des VwGH.