(Stacherl/Maier, SWK 2/2013, S. 88)
In der Vergangenheit habe es mehrfach Probleme mit der elektronischen Datenübergabe im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung gegeben. Die Bestimmungen über die ordnungsgemäße Übergabe von elektronischen Buchhaltungsdaten seien entweder missachtet oder auch einfach nicht richtig verstanden worden.